Der SubSonic 17 ist im Zusammenspiel mit Unterschallmunition im Kaliber .17 Hornet perfekt geeignet für die Jagd auf Raubwild. Da in Deutschland nach aktuellem WaffG nur Zentralfeuerpatronen mit SD verschossen werden dürfen, sind geringere Kaliber ausgeschlossen.
Alle Schalldämpfer sind einfach, ohne Werkzeug, zerlegbar. Durch den modularen Aufbau lassen sich die Sonic Schalldämpfer an alle Situationen anpassen durch Reduzieren oder Hinzufügen von Elementen. Erweiterungselemente können zusätzlich erwerbsfrei bestellt werden. Bei SONIC Schalldämpfern ist nur das hintere Teil mit dem Laufgewinde erwerbspflichtig, Zusatzelemente, Kaliberrohre und Endkappe sind frei erwerbbar. Durch die Stahleinlagen können auch größere Schussfolgen abgegeben werden ohne dass der SD sich verzieht, daher auch für Schießkino keinerlei Probleme.
Kaliberempfehlungen
Gesetzliche Lage
Verkauf nur an Inhaber mit Erwerbsberechtigung! Gesetzeslage: Schalldämpfer sind in Deutschland in wesentlichen Teilen den Schusswaffen gleichgestellt (Wa G, Anlage 1, Zi er 1.3 in Verbindung mit § 4 und § 10 Abs. 1). Der Kauf von Schalldämpfern ist gegen Vorlage eines gültigen Jagdscheins erlaubt. Bitte beachten Sie ebenso die gültigen Landesjagdgesetze!