Die Waffengesetzesnovelle kommt am 01.09.2020 in die zweite Phase. Ab diesem Moment sind Waffenkäufe ausschließlich mit den NWR IDS möglich. Einzige Ausnahme ist der Jungjäger, der noch keine WBK erhalten hat. Ansonsten wird auch für Jäger die jeweils letztausgestellte WBK als Erwerbsberechtigung notwendig. Es werden jeweils die sogenannten P- und E-Nummern benötigt. Hinter der P-Nummer verbirgt sich die Identifikation der eigenen Person, hinter der E-Nummer hingegen die jeweilige Erwerbsberechtigung.
Zu bekommen sind die Nummern bei der jeweilig zustängigen Behörde. Diese druckt sie meistens in die WBK, ansonsten stellt sie ein entsprechendes Datenblatt aus.